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ſchon außer allem Verhaͤltniß mit der wirklichen Land— rente und mit den Beduͤrfniſſen des Staats. Soll aber die Steuer mit der Landrente ſteigen, ſo erfordert dies oft wiederholte ſehr koſtſpielige Abſchaͤtzungen der Guͤter, und was das Schlimmſte iſt, die Furcht vor der Erhoͤ— hung der Steuer haͤlt die Landwirthe von Verbeſſerungen ab, und laͤhmt die Fortſchritte der Kultur.
In dem iſolirten Staat nahmen wir an, daß der Ertrag des Bodens unveraͤndert bleibe, und dort konnte die ganze Landrente dem Staat angehoͤren, ohne daß dies auf die Kultur des Bodens einen nachtheiligen Einfluß hatte. In der Wirklichkeit findet aber mehr oder weniger ein ſtetes Streben nach einem hoͤhern Ertrag ſtatt, und die Moͤglichkeit denſelben zu erreichen laͤßt ſich faſt uͤberall nachweiſen. Die Verbeſſerung des Bodens und der da— durch zu bewirkende hoͤhere Ertrag, erfordert aber faſt immer bedeutende Koſten, und in manchen Faͤllen betra— gen die Zinſen des auf die Verbeſſerung verwandten Kapitals faſt eben ſo viel, als der Betrag, um welchen der Reinertrag des Guts geſtiegen iſt.
Iſt nun die Melioration von der Art, daß ihre Wirkung nicht wieder aufhoͤrt, ſondern ſtets fortdauert, ſo wird auch die Landrente des Guts dadurch fuͤr immer erhoͤhet. Dieſer Zuwachs zur Landrente iſt aber in der Entſtehung ſehr verſchieden von der aͤltern Landrente; an— ſtatt, daß dieſe ohne Muͤhe und ohne Zuthun des Be— ſitzers durch den bloßen Vorzug des Bodens oder der Lage des Guts entſtanden iſt, muß jener Zuwachs durch die Verwendung eines Kapitals erkauft werden; und es waͤre ſehr unbillig und hoͤchſt nachtheilig, hierauf eine Abgabe zu legen.
Es gibt manche Verbeſſerungen, die, wenn ſie ein— mal gemacht ſind, nicht wieder zuruͤckgenommen werden koͤnnen, und die ſich der Auflage eben ſo wenig ent—


