Teil eines Werkes 
Zweiter Theil (1801)
Entstehung
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Von der Theilung nac) dem Fuße der Contribution von Höfen und Sätern S, 4

Von der Theilung nach dem Betroge der Biehcontribution.

Von der Augeinanderſelzung nach dem actuellen Viehtande.

Einwürfe, ſo wider die Theilung nach der Qua'ität der Höfe gemacht werden Bedenklichkeiten, welche bei dem Durchwinterungsfuße eintreten 2

Der'!von der SContributionöſumme hergenominene Maaßſiab verändert die hergebrachten Nutungsverhäliniſſe E 2

Auch die Theilung nach der Viehcontribution fällt nicht zweckmäßig aus Der actuelle Viehſtand giebt den treffendſten Theilungsmaaßſtad ab

Gründe, worauf dieſe Meinung ſich ſiützt E 4 GSeſeßzliche Beſtätigung dieſer Grände in den königl. preußiſch. Staaten, auch in dem Herzogthum Holſtein..

Gutachten der Churmärkiſchen Cammer über dieſen Theilungsmaaßſtab Gutachten des Cammergerichts in Berlin an das daſige Juſtikminiſterium,

dieſen Theilungmaaßſiab betreffend+<

Bericht des königl. preußiſden Generaldirecioriums an das königl, Juſiiß» departement über dieſe Materie+.

Woriu der Hauptzwe> bei Gemeinheitstheilungen zu ſetzen ſey. Wie die Verhältniſſe der Nutungsberechtigungen in den Theilungsformeln anzuwenden ſind+>> Worin die Nußungen beſtehen, denen jene Verhältniſſe zur Werthöbeſtims mung dienen..+.

Bei Ausmittelung der Nutzungsverhältniſſe iſt Rüäſicht auf die Rechte des Grundeigenthümers zu nehmen&«

Worin dieſe Rechte beſtehen und auf welche Weiſe ſie abzufinden

Die Frage: ob bei dieſen und den etwanigen Seorvitytsrechten eine Theſ- lung möglich und nüßlich ſey, wird, in Gemeinſchafr mit der Ortsobrigkeit, an Ort und Stelle unterſucht und gemeinſchaftlich deantwortet

Der Legitimationepunct der Theilnehmungsiniterefſenten wird ebenfalls im Beiſeyn der Ortsobrigkeit aufs Reine gebracht R

Nach Berichtigung dieſer beiden Punkte wird die Vermeſſung in Betrieb geſeßt

Die Commiſſion unterſucht mittlerwei'e die einzelnen Nutzungen nach den Verhältniſſen der einen gegen die andern. Mit der Huds und Weidenußung wird gewöhnlic) der Anfang gemaßt./ Die verſchiedenen Vieharten werden am Ende auf eine und gewöhnlich auf Hornviely reducirt Wie es dabei in Anſehung der wüſten Höfe zu halten 4 Mit den in Adminiſtration ſtehenden Höſen wird auf gleiße Art verfahren

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