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Wenn nun die Höfe, die in der oben zum Beiſpiel angenommenen Feldmark ihre Ländereyen Stück um Stück oder wenigſtens im Gemenge beſißen, bisher beinahe gleichviel Land und gleichviel an Abgaben und Laſten abzuführen hatten, und, wegen Beibehalts der leßten, die reine Cinnahme von ſolchen nun aus dem Gemenge zu ſeßenden Höfen dieſelbe bleiben muß 3 ſo würden, weun die Lage der Feldfuhren es ſo mit ſich brächte, daß dem einen etwa die Länderey aus der beſten Claſſe u. ſ w« gegeben werden müßte, die Größen dex Höfe, in Hinſicht auf die Menge des Aderlandes, äußerſt ungleich ausfallen. Und dieſer Ungleichheit gemäß würde dann der eine mehr der andere weniger Wieſe wachs, Weide, Gebäude 2c, bedürfen, Auch in Hinſicht auf das zu haltende Spannwerk würden dadurch Mißgverhältniſſe herbeigeführt werden, welche auf den oben berechneten reinen Ertrag einen entſcheidenden Einfluß haben.
Ohne für das mal weiter in die Sache hinein zu gehen, glaube ich dur< obiges bereits gezeigt zu haben, daß die Ausführung der Idee, einem jeden ſei: nen geſammten Acker an einer Stelle zu geben, ſo vortheilhaſt und ſo leicht nicht ſey, als der Theoretiker es wehnt.
Nach den vorhin gelieferten 4 Ertragsanſchlägen, wobei auf zehntfreyes Land gerechnet worden, läßt ſich auch der reine Werth des Zehnten leicht aus- mitteln. Man darf um denſelben zu bekommen, nur noh folgende Koſten von dem in jenen Anſchlägen angegebenen rohen Ertrag des Zehnten abziehen
für den Zehntzug 3 Stiege 3 bis 4 pf,
-- das Aufreichen der Garben und fürs Banſen a Stiege 4 pf,
-- das Dröſchen„tel des Fruchtwerth8, welches jedo<m, nah Verſchieden- heit der Gegenden und Preiſe, mehr oder weniger ſeyn Fann,
Erſter Theil, 3


