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“« Anlangend den Separationsgrundſaß nah dem wirklichen Biehſtande 3 ſo hat auc dieſer ſeine Bedenklichkeiten- Kürzer und ſicherer ſcheint er uns aber als die vorbeſchriebenen zu ſeyn. Denn er wird mehr durc) das Con- cxetum beſtimmt und führt weniger Willkühr mit ſich,"
“Was wegen Verminderung des Viehſtandes bei einem einzelnen Untev- than einer Gemeine geſagt werden könnte, ſcheint uns unbedeutend. Ein anderer hält dagegen einige Stücke mehr. Und wenn der Viehſtand auch bei dem einen ſteigt; ſo fällt er wieder bei dem andern, ſo daß im Ganzen wenig unverändert bleibt, wo nicht beſondere Umſtände ſich ereignen, die auf den Nahrungsſtand der ganzen Gemeine Einfluß haben,"
«Iſt dieſes nun der Fall bei der einensz ſo iſt ex es auch bei der andern in der Nachbarſchaft belegenen Gemeine- Wenn daher nur zwei oder meh- rere Dorfſchaſten unter ſich conkurriren3 ſo wird, wenn nicht beſondere Ums- ſiände bei der einen oder andern nachgewieſen werden, der wirklicze Vieh» ſtand, mit dem von den vorigen Jahren zuſammengeſielit, ſo weit als die Nachrichten gehen, mit Gewisheit zum Grunde gelegt werden können,"
“< Dey wirthſc<haftliche Zuſtand benachbarter in einem Kreiſe belegener Ge: meinen ändert ſich nicht leicht einzeln, ſondern gewöhnlich zuſammen. Sollte ſich aber finden: daß eine Gemeine durc Viehſterben und Unglücksfälle überhaupt in der lcekten Zeit geſQw8<Gt worden,
oder; daß ſie vorzüglich gegen eine andere Gemeine den Nahrungszweig des Fuhrweſens ergriffen,
oder: daß bei einer Gemeine beträchtliche Meliorationen ſtatt gefunden, die bei der andern noch entdehrt werden:
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