Der Weidemangel drückt eines Theils den kleinen Wirth; ſtärker als den
rößern, indem das Perſonale auf den Höfen, mit den Verhäliniſſen, worin ,:) hj
die Höfe na<h ihren Qualitäten unter einander ſtehen, nicht gleichen Shritt hält.
Andern Theils kann dex Hufener ehender einen Theil ſeines Ackers zur Weide liegen laſſen als dex Halbhufener, Köthner 2c- Jener hat ohnehin zuwei- len mehr Land unter dem Pfluge, als er gehörig ausdüngen und bearbeiten kann, Er würde alſo im Grunde nichts verlieren, ſondern gewinnen, wenn er einen Theil ſeines A>Xers, etwa das Plus was er, gegen die kleinen Dorfeingeſeſſenen verglichen, an uncataſtrirter Länderey ohne rechtmäßigen Titel und frey von Ab- gaben beſißt, ruh.n ließe und dann zur Weide gebrauchte,
Das kann der kleine Wirth niht. Muß er von der geringen Morgenzahl ſeines Saatlandes einen Theil zur Weide liegen laſſenz ſo entſteht, bei ſeinen unverhältnißmäſſigen Haushaltsbedurfnißen an Korn, Milc<h und Butter, an eis ner andern Selte ein vielleicht noc< ſtärker drückender Mangel.
Und ſo läßt ſich alſo wohl vorausſehen, daß die kleinen und unbegüterten Theilnehmer bei den bisher erwogenen Theilungsarten verringert werden, mithin die Landes- und gutsherlichen Caßen nicht dieſelbe Sicherheit bei ihnen behalten würden,
Der neuere Viehſtand, nam dem Durcſ<nitt einer hinlänglihen Anzahl von Jahren beſiktmmt und nöthiger Orten nach Recht und Billigkeit ergänzt und berichtigt, verdient alſo vor allen bisher erörterten Theilungsmaaßſtäben den Vorzug: Nur dann, wenn dieſer neuere Viehſtand kleinex als dex zur Contri-
bution beſchriebene ſeyn ſollte, wird der leßte untergelegt,
KEL T7:
Der Viehſtand iſt das Mittel,- wodur< das gemeinſchaftlihe Gut ſeither genußt worden, Er beſtimmt alſo naturaliter den Werth der Nußung für jede
AS 4AEIGALAT URGE“+ Aen>


