Teil eines Werkes 
Erster Theil (1801)
Entstehung
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«< Zur Berechnung der Winterſutterung iſt es ndthig, daß alle Ae>xer und Wieſen, und zur Nachweiſung, welcher Viehſtand=- da der eigene Sewinnit an Winterfutterung beſtimmen ſoll=- auf die andern einem Intereſſenten zuſtehen den ſeparaten privativen oder gemeinſchaftlichen Hütungen gerechnet werden wuß, anzulegen, daß alle privativen und gemeinen Hütungen, die oft von großem Um fange ſind, vermeſſen und bonitirt werden. Die Vermeſſung und Bonitirung aller weitl&uftigen Aecker und Wieſen, aller privativen Hütungen, die eine Ge meine ſonſt noZz) mit andern Intereſſenten betreibt und mehrentheils in Heiden beſtehen, erfordert einen Koſtenauſwand, der den Vortheil der Separation größ: tentheils überwiegt, und die Intereſſenten ohne Landesherrliche Unterſiüßung zu Grunde richtet. Gleichwohl dienet dieſes alles lediglich) zur Ausmittelung des künftigen Viehſtandes auf der zu ſeparirenden Hütung. Hat eine Gemeine ſo» gar gemeinſchaftliche Weide mit angrenzenden Dörfernz ſo entfiehen viele Neben- ſeparationen, deren Ende nicht abzuſehen iſt.

<< Sind nun auch alle dieſe Schwierigkeiten gehoben3 ſo giebt die ſchwankende nnd unſichere Berechnung des Gewinſtes von Winterfutter für jedes Stück Vieh nene Gelegenheit zu Schwierigkeit und Koſten, ohne daß die Beendigung der Se- paration erfolgt, wovon das Ländchen Ninow einen auffallenden Beweis giebt.

< Cs ſind noh keine allzemeine fihere Beſtimmungen vorhanden, wieviel Stroh ein Wispel Ausſaat, und wieviel Centner Heu ein Morgen Wießwachs liefert 3 ferner wieviel Morgen Hut auf ein Pferd oder auf eine Kuh, und was an Heu- und Strohfutter für jedes Haupt untrügliz zu rechnen iſt.

« Die den ritterſchaftlihen Taxprincipfen angehängten Tabellen, geben, als ohngefehre Berechnungen, eine bloße Anleitung. Witterung, Güte der Lände- reyen, deren Cultur ſelbſt die Beſchaffenheit des Viehes und ſeine Arbeiten be- ſtimmen, machen an jedem Orte, faſt bei jedem Individuum den Gewinnſt und