Teil eines Werkes 
[Erster Theil] (1820)
Entstehung
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tes ankommt, weggelaſſen werden müſſen. Oefters aber Fann die Wirthſchaft des Guts, ohne dieſs Allodial- oder Beiſtúcke, gar nicht beſtechen, und es iſt alſo ein richtia ger Nügungsanſchlag nicht leicht möglih, wenigſtens wird er immer nur ideal ſeyn, dahingegen bei cinem Grundanſchlage, dieſe Separation des Lechns von dem Allodio 1c. gar keine Schwierigkeit hat.

Um üúbèr dieſen- Gegenſtand nicht zu weitläufig zu werden, beziehe ich mich auf die Schriften einiger unſe- rer vorzüglichſten Oeconomen.

Thaer Gewerbslehre.$. 67. Thaer über große und kleine Wirthſchaften und

Werthſchäzung des Bodens. S. 197 und 199.

Sturm Cameralpraxis. Th. 1. S. 6.$. 14.

Schon 9. Bennnigſen in ſeiner Abhandlung vom Anſchlag der Güter in Sachſen. 1771. S. 19. geſteht den Grundanſchlägen eine größere Gründlichkeit als den Nugzungsanſchlägen zu, und er würde ihnen wohl auh den Vorzug' einer größeren Deutlichkeit zuerkennen müſſen, wenn er dem Taxator nicht erlaubt hatte,, die mögli- chen Abnugungen cines A>kers mit dem dieſerhalb unent- bchrlichen Aufwand in ment& zu: ponderiren,/ welches freili<h niht geſchehen darf, wenn man die Richtigkeit des Anſchlags ſoll beurtheilen können.

Ucbrigens werde ih mich in gegenwärtiger Abhandlung bemühen, den bemerkten Mängeln der Ertragsanſchläge, in Hinſicht auf den darnach zu berechnenden Werth eincs Landguts, ſo viel als möglich zu begegnen, und zugleich ſowohl auf außergerichtliche als gerichtliche Fertigung der Anſchläge(hauptſächlich aber auf legtere, unter welcher ich auch die Fertigung der Anſchläge über Domainengüter

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