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0e De Wahrer Werth.
Eine Sache, welche allgemeine Bedürfniſſe befriedigt, oder die Mittel dazu verſchafft, hat allgemeinen Nuten, alz ſo auch allgemeinen oder wahren Werth, im Gegenſagze von beſondern, individuellen, eingebildeten oder Affections-Werth.
Bey einer jeden Schätzung kann es nur auf den allge- meinen oder wahren Werth in obiger Bedeutung ankommen.
Anmerk. Von vielen ſtaatswirthſchaftlichen Schrifſtz ſtellern wird zwar unter dem Ausdru>ke, wahrer Werth,
theils der Werth, welchen die Sache an ſich hat, oder die Tauglichkeit derſelben, Bedürfniſſe unmittelbar zu bez friedigen, welches andere den abſoluten, innern, poſiti- ven, Gebrauchs- oder Bedúrfniß-Werth, im Gegenſatze des âaußern oder Tauſch- Werthes, nennen;
theils die Summe der auf die Hervorbringung einex Sache verwendeten produktiven Kräfte(Koſten), welches andexe unter der Benennung, natürlicher Werth 2 begreiz fen,(vid. von Leipziger Geiſt der Nationalökonomie $. 35.) verſtanden.
Aber eben dieſcr Verſchicdenhcit der Begriffe wegen, und da in dex Jurisprudenz der Ausdru>, wahrer Werth, pretium verum, im Gegenſaße von pretium couventum, ganz in der-von mir im$. angegebenen Bedeutung ge- nommen wird, und mit dem Begriffe des pretii commu- nis zuſammen fällt,(vergl. Hufeland Inſtitutionen des geſammten poſitiven Rechts S. 165.$ 461) auch inr gemeinen Leben dieſe Worte ſo verſtanden werden; ſo darf ih mir wohl erlauben, mit dem Ausdrucke: wah- rer Werth einer Sache, hier ebenfalls mit mehrern andern Schriftſtellern(z. B. Jordan, Wieſiger 2c.) denje-
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