Ein Anſchlag úber ein Landgut, ohne die dazu gehöri- gen Juformationen, Berechnungen 2c., iſt, meiner Anſicht nah, als ein referens absque relato, als eine Rech- nung ohne Belege, von keinem Nußen, Höchſtens kann er als ein bloßes Schema dienen. Gleichwohl ſind alle mir wenigſtens bisher bekannt gewordene gedruckte Anſchläge von dieſer Art.- Jm“Nachſtehendên habe ih daher alle zum Anſchlag gehörige Informationen, Extracte und Be- rechnungen, in ſoweit ſolche zur Ueberſicht des ganzen Ver- fahrens‘bei der Veranſchlagung überhaupt, als auch zum Verſtändniß und zur Beurtheilung des Anſchlags insbeſondère nòchig ſind, vollſtändig mitgetheilt, jedoch, zu Erſparung des Raums, diejenigen weggelaſſen, welche von feinem 1e- ſentlichen Einfluß auf die Sáche ſind. Der Leſer wird hierdurch in den Stand geſebt werden, niht nur den gan- zen Gang des Geſchäfts und die Anwendung der in oben angeführter Schrift, welche überall zum Grunde gelegt iſt,
gegebenen Regeln zu überſehen, ſondern auch die Gründe ves Anſchlagsverfertiger bei“jedem Anſfaße zu prúfen und ventes vielleicht zu berichtigen, auch ſich ſelbſt Regeln für andere Localitáten und Verhältniſſe zu abſtrahiren.
Soll jedoch ein mitzutheilender Anſchlag dieſen For: derungen entſprechen, ſo kann dieß, tie die folgenden Bo- gen zeigen, nicht auf wenigen Blättern geſchehen. Dieſer Umſtand und der Wunſch, die Vergrößerung dér oben ge- dachten Schrift zu vermeiden, zumal da mir zum Verſtänd- niß derſelben die Beifügung eines" ſolchen Anſchlags nicht


