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aufwand zur Erleichterung der- übrigen Steuerpflichtigen, werde zuſammen gebracht werden.
Schr zu“ empfehlen i} eine Regulirung der Perſonen- teuer. Staatsdiener ſollten mit derſelben, ſo wie mit ciner Beſoldungsfteuer mit Ausnahme der Beyträge zu außer- ordentlichen Staatslaſten, gänzlich verſchont werden, denn es iſ vùdllig unpaſſend, daß ihnen der Staat mit der einen Hand etwas giebt, was er ihnen‘mit der andern“ Hand wieder nimmt.
Findet aber eine zwe>mäßige, allgemeine Rectification der Steuern und Abgaben ſtatt, und wird von der Staats= vérwaltung ets der Grundſaß beobachtet:
daß‘weiſé Sparſamkeit die erſte Bedingung einer guten
Stàats- Und Finanzverwaltung fey; ſo können auch die Abgaben weder für den Einzelnen noch für ganze Gewerbe drü>end und“die bisher drückenden: (Acciſe, Mauth, Stempel 2c.) gewiß“vermieden werdet.
Da nun aber eine Grundſteuer- Rectification, ſo wie cine allgemeine Steuer- Rectification“ Überhaupt, keineswegs das Werk weniger Monate ſeyn kann, ſondern dazu bcy eincm nur einigermaaßen bedeutenden Staate mehrere Jahre crfor- derlich ſeyn‘dürften; ſo iſ meiſtentheils, wenn man niht bis zu Beendigung der nöthigen Arbeiten, das alte Steuer- ſyſtem unterdeſſen beybehalten kann und will, die Einführung eines interimiſtiſchen Steuerſyſtems,“cines Proviſoriums, nöthig, welches aber, zu Verminderung aller Koſten,"#o einfach als mögli ſeyn muß.“Jn den meiſten Fällen wird es am rathſamften ſeyn, die Koſten des Proviſoriums zu erſparen und das alte Steuerſyſtem bis zu Einführung des neuen beyzubehaälkten, und daſſelbe‘nur tn ähnlicher Maaße auf die bishet ſteuerfreyen Grundfü>e anzuwenden. Was


