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88(o) de 15 XIV.
Von den Pilastris oder Wand⸗ Pfeilern. Je Pilastres, so offtmals hinter die Säule gesetzet werden, oder auch alleine stehen, werden, so ein Kämpffer herum läufft, gleichwie bey der Wand⸗Säule, um so viel Part als der Kämpffer ausgelgden ist, ausser der Wand gesetzet, damit der herumlauffende Kämpffer, nicht vor denen Pilastres vorspringe, welches sonst eben so übel heraus kommen würde, als wenn der Kämpffer über das, was die Säule über ihre Helffte ausser der Wand stehet, ausgela⸗ den wäre.
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Von denen Triglyphen oder Drey⸗ Schlitzen.
Je Triglyphen, so den Kopff eines Balckens vorstellen, und
allezeit 1. Modul zur Höhe, und ein Modul zur Breite ha— ben müssen; Und die Zwischen⸗Tieffen oder Metopen, so 12. Modul haben, und also mit dem Borten einen justen Quadrat formiren müssen, machen, daß man die Säulen oder Pilastre nicht nach Gefallen setzen kan, sondern sich an die Triglyphen und Metopen binden muß. Derowegen, wenn eine Höhe gegeben wird, woran man die Dorische Ordnung anbringen will, so muß die Weite der Säule oder Pilastre, oder auch einer Wand, woran man die Triglyphe anbringen will, just ausgetheilet werden, wie viel man daran anbringen kan, und wird allezeit mitten über einer Säule oder Eilastre,eine Triglyphe angebracht; so siehet man alsdenn, wie viel man noch Spatium hat, und wie viel Triglyphen noch angebracht werden können.
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