Teil eines Werkes 
2 (1825) Aufenthalt in Pekin
Entstehung
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den Zeigesinger in einer gegen den Daumen geneigten Lage ausstrecken u. s. f.

Dieses Mittel gebraucht man öffentlich und auch im Verborgenen.

1. Ein Käufer, der weit hergekommen ist, streckt, wenn er seine Gedanken nicht mit Worten ausdrücken kann, sogleich die Hand zur Bezeichnung des Preises aus, z. B. 7; wenn der Verkäufer seiner Seits nicht damit zufrieden ist und 9 zeigt, so bietet der Käufer mehr und zeigt S u. s. w.

2. Gebrauchen sie dieses Mittel im Verborgenen. Wenn die Chineser ihren Handel vor fremden Leuten geheim halten wollen, fassen sie einander in ihren weiten Aermeln bey den Händen, und machen ihren Handel so, auf die eben erwähnte Weise, mit den Fingern im Verborgenen ab. Die Mongolen lieben dieses Mittel sehr; es gebrauchen es auch die Herren, wenn sie Bedienten bey sich haben. In China herrscht bey den Bedienten der Mißbrauch, daß sie

von dem Preise, den der Herr bey Einkäufen bezahlt, von den Kaufleuten für sich den achten oder zehnten Theil neh men. Wenn der Herr aber vor den Bedienten die Summe, die er giebt, verborgen hält, wie er hierdurch eben dem Kaufmanne zu verstehen giebt, so sind sie genöthigt zu neh men, was ihnen gegeben wird. Dessen ungeachtet bezeich nen die hinter dem Herrn stehenden Bedienten, ihrer Seits durch heimliche Ausstreckung der Finger, daß er ihnen den siebenten, achten, neunten, zehnten Theil der Summe, die er von dem Herrn bekommen werde, geben soll, und der Kaufmann ist, wegen dieser Forderung der Bedienten, ge zwungen, entweder um soviel den Preis zu erhöhen oder gar nicht zu verkaufen. 8. B. wenn die Bedienten nicht dabey gewesen wären, hätte er für 10 verkauft, aber in ihrer Gegenwart kann er nicht wohlfeiler als 11 verkaufen,