Teil eines Werkes 
Theil 1, Specielle Landwirthschaft : Bd. 1 (1819) Ackerbau
Entstehung
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bedient, von ganz anderer Art sind. Man beschränkt daher die Land wirthschaft schlechthin nur auf die Production der wichtigsten, dem menschlichen Leben un

lll. entbehrlichen Pflanzen und nutzbaren Hausthiere. 0 . 3. unf Geist der Landwirthschaft nach ihrem Vetrieb. unn Die Landwirthschaft kann man auf zweifache Art Nit behandeln. Einmal bloß als Handwerk, dann aber 605 auch als Wissenschaft, oder wissenschaftliche llt Kunst. Der bloß handwerksmäßige Betrieb der Land 167 wirthschaft unterscheidet sich nicht von irgend einem an gun dern Handwerk. Er besteht in der bloßen Nachahmung Gew der Handgriffe und Verfahrungsarten anderer, ohne wei N tere Prüfung noch Aufsuchung der letzten Gründe. 1 Er ist also nichts, als eine Erlernung sinnlich wahrzuneh⸗ mender Dinge. §. 4. Ganz etwas anders ist der wissenschaftliche Betrieb. n Dem wissenschaftlichen Landwirth sind die mechanischen a Handgriffe nicht unbekannt, er ahmt sie aber nicht blind⸗ en! lings noch ohne Prufung nach, sondern er thut dieß nur, Hach nachdem er die Gründe aufgesucht, auf welchen diese oder x0 jene Verfahrungsart beruht. Die wissenschaftliche Erler⸗ fen 9. nung setzt keine als die allgemeinen Grundregeln der ich fe Wissenschaft überhaupt fest, sondern der wissenschaftlich Ane gebildete Landwirth findet diese Regeln für jeden bestimm⸗ U ten Fall und giebt sie dann als normales Gesetz für diesen 0 . fel, Fall. 5 lun

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