Druckschrift 
Ueber Teichfischerei / von Friedrich Teichmann
Einzelbild herunterladen

usgabe unh eh ie linken Sein fechten aber f icht an Sch st, sy kun mn Nen begnhest Kauitl pan ge Anmerkung

U

würden gus ben tel Posten i

on dem Hekty g. Mil

ick Hechsaz hn, ter N., weich guptteiche kane

back Scheer Gutbester, g in die Ha pen g. Mil.

en nuf, file I. Es dl 0 df e

richtet hat, selten so glücklich, wie in diesen Ta⸗ bellen angegeben worden ist, daß man seine Teiche gehörig besetzen und noch überdies Satz und Brut verkaufen kann.

2) Für Lohn den Fischern. 3) Für Lohn dem Teichvoigte. 4) Für das Sortiren und Zählen der Fische. In diesen Kapiteln werden nicht nur gehö— rigen Orts die baaren Löhne für das Ausfischen der Teiche und andere dabei vorkommende Arbeiten aufgeführt, sondern man muß auch dasjenige in Ansatz bringen, was statt des baaren Geldes geges ben wird. So erhält der Teichvoigt für das Zu setzen und Aufimachen der Teiche, für das Abeisen der Zapfenhäuser, überhaupt für die Begehung der Teiche nicht selten etwas Bestimmtes, an Getreide, an Fischen, an Feld zu Kartaffeln de. Diese Ge⸗ genstände dürfen in der Ausgabe, wenn man mit Genauigkeit zu Werke gehen will, nicht übergangen werden, sondern sind in dem Maße anzusetzen, als man sie verkaufen könnte So ist es auch mit den Domestiken. Diesen macht man gewöhnlich zur Pflicht, bei den Ausfischungen der Teiche gegen— wärtig zu seyn und namentlich das Sortiren und Zählen der Fische zu übernehmen. Dafür erhalten sie selten baares Lohn, sondern man sucht sie auf eine andere Art zu entschädigen.

5) Für das Transportiren der Tische. Sind die Teiche, welche besetzt oder ausgefischt werden,