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gen auch länger und mehr bezahlen.
3. Erst wenn eine Vergleichung der Princi— pien, der e aller Lasten, der Beschwernisse bis in's Einzelne hinab zu Stan— de e ist, und wenn dann die Kräfte der Provinzen gleich-vollständig nachgewiesen sind: läßt sich bestimmen, ob eine oder die andere der— selben, und welche, prägravirt ist. Da aber die—
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se Voraussetzungen unausführbar erscheinen, so
bleibt nichts übrig, als daß jede Provinz ihre Schulden allein trägt
4. Leichtsinnige Uebernahme der Provinzial— Schulden als Gesammtschulden führt dahin, daß desto unverantwortlicher gewirthschaftet wird, weil man sich auf das Ganze verläßt. Schon jetzt muß jede Provinz für die Fehler haften, welche ihre Administratoren begangen haben, da— mit künftig ordentlichere und klügere Maßregeln getroffen werden.
Zur Widerlegung dieser Gründe läßt sich be
haupten:
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