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Classe zu übernehmen, welche dem Antragenden prägravirend auferlegt worden waren.
Apographe hieß die Denunciation, wo— Andrer Güter be—
Siegte der De—
durch man nachwies, daß ein
size und davon nicht steuere. nunciant, so erhielt er drei Viertel der nachge— wiesenen Güter zur Belohnung, und übernahm 11 die Steuer; unterlag er, so mußte er 1000 Drachmen Strafe erlegen. Beide
Mittel sind mehrere Male von Privatpersonen
n
nit Erfolg angewendet worden, und die Furcht
vor der Schande und dem großen Verluste
scheint äußerst günstig auf die Wahrhaftigkeit der
Angaben über das Vermögen gewirkt zu haben.
Wenn auch die Antidosis oder der Vermö—
genstausch ein fast zu kühner, mit großen Weit
läuftigkeiten verbundener Ausweg zu seyn scheint;


