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—.— 259— die Rente auszumitteln, noch die zweite schwieri— gere Ausmittelung des Pachtgewinnes zu unter— nehmen. Daher scheint es mir unsern Verhält—
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nissen angemessen, vom Pachter, wie in Schott— land, in der Regel halb so viel als vom z thümer zu verlangen, und nur bei vollstä idig er— wiesenen Gründen einen höhern oder geringern Satz nachzulassen.—
Nirgends sind e und vorsetzliche Irrthümer leichter und häufiger, als bei Besteue⸗ rung der Gewerbe nach dem Einkomm Hier erscheinen aber auch die Englischen Gesetze nicht allein am vollständigsten, sondern, im Gefühl der Unzulänglichkeit aller Bestimmungen, ist hier mehr, als irgend anderswo, der Redlichkeit un— partheiischer Männer überlassen. Das Institut der Abschätzer oder referèes, kann bei uns auf das heilsamste angewendet und ausgebildet
werden.
Normal-Sätze der Steuer für einzelne Ge—
werbe sind so falsch und trieglich, wie Normal—
Sätze zur Abschätung des Grundvermögens:—
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enn Schneider sich Rittergüter kaufen, so ge—
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