deshalb komme ich wieder auf die Grundansicht zurück: redlichen, verständiger Männern das Ge— schäft anzuvertrauen, ihnen freie Hand zu lassen, und specielle Prüfung zur Pflicht zu machen.— Die Große der Besitzungen kann nicht über das Einkommen entscheiden, da, bei den bedeutenden Lasten, oft der kleinere Besitz einträglicher er— scheint: so sind in vielen Dörfern die sogenann— ten Kossäthen oder Halbbauern wohlhabender, als die Bauern. Wenn, für den Fall einer Fi— ration ihrer Steuer, nur auf die bisherigen Geldabgaben Rücksicht genommen wird, so blei—
ben sie noch prägravirt; denn wie viel müßte man nicht allein für die große Last des Vorspanns in Abzug bringen!—
Die Einnahmen des Pachters und Benutzers stehen nicht in einem nothwendigen unveränder— lichen Verhältnisse zur Größe der Rente; es er scheint oft als die höchste Unbilligkeit, jenen nach Procenten der Rente zu besteuern. Auf der an— dern Seite ist es sehr umständlich, ja fast un— möglich, für jeden einzelnen Fall die Differenzen
festzusetzen und, neben dem weitläuftigen Geschäft,
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