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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
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7. Handelsstempel. Dahin gehören: a) wechselmäßige Anweisungen, unter näheren 2—* Beschränkungen.

p) Wechsel welche lauten zwischen 5 ö

40 8. und 5 J. 5 s., zahlen 8 d.

von 5 J. 5 8. bis 30l. a 18. 6 bis 50 l.* 2— bis 100 3— bis 200 a 4— bis 500 5— bis 1000 7— über 1000 10—

Befreiet von diesen Abgaben sind:

&) alle Anweisungen und Trassirungen auf einen Bankier, welcher nur zehn Meilen entfernt wohnt;

e) alle Anweisungen und Noten, ausgestellt von Officianten, zum Behuf der Armee, der Flotte, des Proviantwesens, u. s. w.;

„) alle Wechsel und Noten der Bank von England, unter der Bedingung, daß sie jährlich die dafür festgesetzte runde Summe von 32,000 J. wirklich abzahlt.(Aus die—

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