bis 3800 l]? a a 2 1. 18 4 bis 400 ⸗ 5 2 3 igt und so steigend bis 10000 J., welche 20 J. entrichten. lin; 6 4) Polizen bei Feuer- und Schiffsversicherun— enn gen, nach sehr mannichfaltigen näheren Be— ume stimmungen. Endlich gehören hieher g) Stempel für Ertheilung von Aemtern, 8. Würden, Privilegien, ꝛc.
5. Stempel der Licenzen für Höker, Detail— händler, Verkäufer von geheimen, jedoch ap— probirten, Arzneien, desgl. Licenzen für die Ver— käufer von Lotterieloosen, für die Vermiether von Pferden und Wagen, u. s. w.
cb ö 6. Stempel von Zeitungen, die nicht über eine gu, gewisse Länge und Breite haben dürfen, von ö zus Pamphleten die nicht über einen Bogen be— ate tragen, von Kalendern und allen Schriften
welche die Stelle der Kalender vertreten oder dieselben zugleich enthalten: nur Bibeln und
10; gewöhnliche Gebetbücher ausgenommen, wenn ihnen gleich ein Kalender beigefügt ist.


