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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
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nimmt die pennypost dies Geschäft; sie hat ihre besondere Taxe und darf nicht über 4 Un zen schwere Briefe befördern. Privatpersonen welche sich mit Versendung von Briefen abge ben, trifft eine bedeutende Geldstrafe; dagegen ist es erlaubt, reisenden Freunden Briefe anzu vertrauen, den Fuhrleuten und Schiffern neben den Waaren Briefe ohne Bezahlung mitzugeben, endlich, Briefe nach Belieben mit Boten zu ver senden. Nicht bezahltes, oder nicht richtig abge liefertes Postgeld wird von dem Friedensrichter beigetrieben, und geht allen Privatschulden vor. Die Briefpost zahlt weder Chaussee-Geld, noch Zoll. Der Postknecht, welcher nicht bei dem Felleisen bleibt, einem Andern zu fahren oder zu reiten erlaubt, oder die Briefe nicht in einer Stunde 6 Englische Meilen befördert, kommt auf 14 Tage bis 4 Wochen in's Arbeitshaus: bis 2 Monat, wenn er sich unterstanden hat, für seine Rechnung Briefe mitzunehmen.

Für jedes gestellte Pferd zur außerordentli⸗ chen Fortschaffung von Briefen, nach Art unsrer Staffetten, so wie zum Reiten, wird für die