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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
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und raxis

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Zu jenen gehören:

A. die Einkünfte von Domainen; B. die Einkünfte von einigen Regalien.

Beide flossen sonst in die Privatkasse des Königs, jetzt aber auch in die Staatskasse.

Zu diesen gehören:

1. Steuern, die von dem Parliament für

immer bewilligt sind(permanent taxes);

2. Steuern, welche jährlich bewilligt wer den(annual taxes);

3. Steuern, welche bei außerordentlichen Vorfällen, oder zu außerordentlichen Zwek⸗ ken, gewöhnlich für gewisse Zeiträume, be⸗ willigt sind.

Die permanenten Taxen begreifen unter sich Stempel, Zölle, Accise, fixirte Abga ben, besonders von mehreren Gegenständen des Luxus, oder die sogenannten assessed taxes.

Die jahrlichen Taxen sind zum Theil als feststehend zu betrachten, obgleich das Parliament jährlich den alten, daruber erlassenen Akten aufs neue Gesetzkraft verleihet: so die Landtaxe

und die Malztare; andre werden mit der