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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
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deshalb Jemand, der weniger in der Praxis be fangen ist, als ich, das ganze Steuer-System ver werflich. Das kurze, allein seligmachende Glau bensbekenntniß der Phystokraten darf sich in so bunter, mannichfaltiger Gesellschaft gar nicht produciren. Smith's Abtheilungen nach den Quellen des Einkommens und der Besteuerung des Ausgabe-Capitals sind vortreffliche Schei dungsmittel zur Feststellung der Bestandtheile; allein wo die Abgaben in der Folge ihres na türlichen Lebens auftreten, sind jene Bestand theile noch untrennbar vereint. Vüsch's Ver zeichniß der Steuern auf Erwerb, Besitz und Genuß, scheint sich am leichtesten mit der Praxis des Lebens vertragen zu wollen; allein man ver gleiche nur die Englischen Taxen, um sich zu überzeugen, daß eine Aufzählung nach jenem Princip höchst erzwungen ausfallen müßte. Ich gebe deshalb folgende praktische Eintheilung: Die Brittischen Staats-Einküufte sind J. von der Bewilligung des Parliaments unab hängig; II. von der Bewilligung des Parliaments a b

hängig.

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