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416 Finanzzustand
groß war, unrechtmäßige Bedingungen er—
preßt; haben oft die Unwissenheit,
den Eigennutz der e benutzt, um
wucherische Vortheile zu erhalte Wäre es
nicht billig, unter den 15 8 1 Schulder einen U herabzusetzen, die den übrigen zugef sind?« Diesen Einwurf berührt Necker, und zeigt klar daß auch ein solcher Vorschlag nicht taugt. Der Nutzen von dieser Operation würd
in keinem Verhältniß mit dem daraus zu be— sorgenden Schaden stehn. Denn allemal wird doch dadurch der öffentliche Kredit verletzt,
und das Zutrauen zum Staat fällt folglich weg. Hält man sich auch nur einmal berech— tigt, die Bedingungen eines so einfachen Ver— trags als ein Darlehngeschäft ist, zu unter— suchen; so ist niemand sicher, daß man nicht weiter gehe. In jedem neuen Fall gerathen die Geldbesitzer in Furcht, ob nicht ihr itziges Darlehn mit der Zeit auch wird herabgewür— digt werden; sie bringen diesen Hazard schon mit in Rechnung: und so muß der Staat den
Vortheil den er durch diese Operation anitzt
erhalten könnte, mit der Zeit gewiß oft seht
theuer bezahlen. Endlich
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nterschied zu machen, und die für den
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