6 Englands Getreidepolizei;
wahres Meisterstück der Staatskunst, obgleich das übrige Europa es noch nicht recht zu ken— nen und zu begreifen scheint.
Die Regierung bewilligte 5 Schillinge Sterling Ausfuhrprämie auf jedes Quarter Weizen, wenn der Preis davon in England nur nicht höher als 2 Pfund Sterl. und 8 Schillinge(oder 48 Schillinge) ist; 3 Schill. und 6 Pfennige auf jedes Quarter Roggen, solange der Preis davon im Lande nicht über 32 Schill. geht; 2 Schill. 6 Pf. auf jedes Quarter Gerste, solange diese Getreideart im Lande nicht über 24 Schill. gilt“)
Verschiedne Schriftsteller haben die auf die Ausfuhr des Getreides bewilligte Prämie den wahren Vortheilen Großbritanniens zu— widerlaufend genannt. Sie bilden sich ein, daß die Holländer vermittelst dieser Prämie unser Getreide einkauften, um es hernach wie— der mit Vortheil zu verkuufen.— Den nehm—
lichen Einwurf hat man gegen die Bill des 2
) Auf Weizenmalz war die Aus fuhrprämie so groß als auf den Weizen selbst; auf Gersten⸗ malz, 5 Schill. 9 Pf.; und auf Hafergrütze, so
groß als auß die Gerste.
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