4 Englands Getreidepolizei;
lung; die Einrichtung der Pachtkontrakte, die auf eine lange Reihe von Jahren geschlossen werden, und jedem Theil die gehörige Sicher— heit gewähren; die Befreiung von allen per— sönlichen Frohndiensten. Aber nur umsonst würden sich alle diese Vortheile vereinigen um ihren wohlthätigen Einfluß auf den Ackerbau zu äußern, wenn, aus Mangel guter Gesetze in Absicht des Kornhandels, es Ausländern 1
erlaubt wäce ihr Getreide nach England auf
die Märkte zum Verkauf zu bringen, um es daselbst in Konkurrenz mit den inländischen Pächtern feil zu bieten; oder wenn durch die verbetne Ausfuhr unser Getreide in einem zu niedrigen Preis gehalten würde. Jeder andre ersinnliche Vortheil würde nicht hinreichen den Landmann dagegen zu entschädigen; der Ak— kerbau müßte in einen schmachtenden und sich immer mehr verschlimmernden Zustand gera— then, dem die Regierung, ungeachtet aller dagegen angewandten Mittel nicht abhelfen könnte. Was fruchteten die noch so vielfältig ertheilten Aufmunterungen, sich von seinen Ackern die möglich reichsten Arnten zu ver— schaffen, wenn mitten in diesem Überfluß ver—
kehrte Gesetze den Landmann hinderten einen


