bestimmte Verhältniß der Ausgaben und Einnah⸗ men für beyde sich vor Augen gelegt hat. Am Schluß dieser Rechnung wird eine Recapitulation der sämmtlichen summirten Einnahms- und Aus— gabsposten beygefügt, um durch Abzug der letz— tern von den erstern das vollständige Resultat des reinen Geldertrags von dem berechneten Wirth— schaftsjahr zu erhalten, und dasselbe mit dem Vor⸗ anschlag im Geldetat vergleichen zu können.
Gen lf eis Kapitel.
Vom landwirthschaftl ichen Archiv⸗ und Regi⸗ straturwesen.
244.
Begriff und Zweck des landwirthschaftlithen Archiv! und Registraturwesens.
Aus der ganzen Abhandlung der höhern
Landwirthschaftswissenschaft hat sich ergeben, daß zu einer vernünftigen und zweckmäßigen Betrei— bung des landwirthschaftlichen Gewerbes nicht nur sehr ausgebreitete Kenntnisse erforderlich sind, und
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