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§. 230. Bautg. Viertens endlich, um den bey der Fi- nensionen nanzadministration so häufigen Unterschlei-
** nd al in Kuren Ch sie klielsen, lange liegen blei⸗ enn Terminen. 5 57 0+
ren, ben, sondern, s0 bald als möglich, nach Hir. gleichlorn dem Reichsschatze, als dem allgemeinen glid ö 2 65. IM Vereinigungspunkte béefördert, und von hier- de 7* Md aus ibhren verschiedenen Zwecken gemäss 90 5 ö b GeF angewandt werden müssen. Ein entgegen- 5 ind, nat gesetztes Verfahren würde einem Staate zum nz olfenbaren Nachtheile gereichen, indem es zufolge deésselben geschehen könnte, das We in der einen Kasse Ueberfluss vorhanden IehEn Wäre, während des, dals sich in der andern Due der drückendste Mangel fühlbar machte H. Hean *) Aus dem angeführten Grunde muss die Ablieferung der Ip. in niedern Kassen eingésammelten Gelder in die hö- H heren, in möglichst kurzen Terminen geéschéehen. Mebren Bleiben solche dort liegen, so werden eie von den polis EKassirern zum eigenen Vortheile benutzt, und der mer Reichsschatz leidet Mangel.— Die ehemalige fran- sahr zösische Regierung sahesich okt genöthigt, Geld au vrab hohen Zinsen aufzunehmen, indels in den niedern dies Kassen viels Millionen lagen, die aber, von den Kem Einnehmern zurückgehalten und auf Zinsen ausgege- jedis ben wurden.— Auch in England ereignen sich sol- Hon! che Fälle. Man wird sich des Prozesses erinnern, welcher dem Lord Melville wegen Benutzung öffent- ö licher Gelder gemacht wurde. Ul §. 235. Oberine „lans der Drittens, um Ausgabe und Einnah- ler beim Laeme, 1 mit einander in Verhältniss zu bringen, dientei ö muls beim Anfange eines jeden Jahres eine ach ber Bilanz zwischen beiden gezogen werden. nennung nanzen


