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stelligt wird. Die einzige Wirkung, wel⸗ Che aus einer Vermeéehrung oder Verminde-
rung déesselben entspringt, ist die, dals die
Nominal-Preise steigen oder fallen. Wenn daher durch Sammlung eines Schatzes eine beträchtliche Geldsumme allmählig dem Umlaule entzogen vird; so kann ein solcher Umstand keine andeére Folge hervorbringen, als dass er die Nominalpreise der Güter nach und nach vermindert. Und selbst dies wird nicht einmal geschehen, sobald die Regie- rung sich's zum Gesetze macht, die zurück- gelegten Summen zur Unterstützung des Ackerbaues, der Künste u. s. w. gegen Zin- sen, oder auch ohne Zinsen auszuleihen, das ist, sie wièder in Cirkulation zu setzen.— In keiner Rücksicht kann daher Sammlung eines Schatzes besonders schädlich seyn; dagegen lassen sich sehr viele vortheilhafte Wirkungen denken, welche eine solche Maalsregel hervorbringen muls*.
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9 Da das System, einen Reichsschatz zu sammeln, we-
gen der damit verknüpften Schwierigkeiten, allge⸗ Gebrauch gekommen ist, und man Schuldenmachen
mein aus dem das beliebte Weilt vorzieht; 80 scheint es, haben die staatswirthschaftlichen Schrift⸗ steller, mehr von dem Stromé der ö6ffentlichen Mei- nungen fortgerissén, als durch Gründe überzeugt, jenes getadelt, und dieses angepriesen.
§. 234.
Eine zweite, die Anwendung der Staatseinküntte betreffende Regel ist, dass diese nicht in den Kassen, in wel⸗
Ablieserung d. Staatsein- künfte aus d. niedern Kassen in die böheren,


