der obengenannten Rubriken untergeordnet
werden könnte.
2Z. B. die Maassregeln, welche die Regierung in der Absicht nimmt, um Feuerschaden, V iceieihen u. S. W. abzuwehren, baben keinen andern Zweck, als die in einem Lande vorhandenen Kapitalé zu erhalten.
—ẽ Findet die höchste Gewalt, dals der Gesellschaft ein nothwendiges Gewerbe noch fehlt, und nimmt die-
selbe Maalsregeln, solches einzuführen, indem sie es 2. B. durch Prämien, Monopolien u. s. w. begünstigt; s⁰0 thut siè in diésem Falle nichis weiter, als dals sie den hervorbringen den Kraften eine neue vortheil- haftere Richtung giebt. ½%) Noch kann die Vermehrung der hervorbringenden Kräfte positiv und neg atiy seyn. Sie ist posi- tiv, wenn die Summe de er Kapitale, und, als eine natüirliche Folge, auch der reine Ertrag vermehrt Wird; sie ist ne gativ, wenn blols der reine Ertrag Vemett wird, üncke ls die Summeé der Kapitale die- selbe bleibt. Eine positive V ermebrung der her- vorbringenden Kräfte hundet 2. B. Statt, wenn die höchste Gewalt die Erbauung von Häusern, die An- lage von Fabriken u. s. W. begünstigt. Hingegen be⸗- wirkt die Regierung eine negative Vermeéhrung der hervorbringenden Kräfte, wenn sie die Erlindung von Maschinen befordert, die die Arbeit erleichtern; wenn sie Kanäle ausgraben lälst, welche den Transport der Güter leichter und wohlsfeiler machen u. s. w. Alls dergleichen Anordnungen haben den Zwreck, ei- nen Teil der hervorbringenden Kraste zu erspa- ren, die auf die oder jene Gattung von Produktien verwandt wurden, so dass man nun über jene Kräfte auf eine andere Weise disponiren kann. Weder die eine, noch die andeére Art der Vermehrung hat ihre Gränzen Man kann sie vielmehr bis in's Unendli- che fortsetzen.
Für aufhlühende Gesellschaften ist die positive Ver- mehrung die passendste. Auch kommt sie hier am bäufigsten vor; daher wir in solchen Gesellschaften Rapitale mit unglaublicher Schnelligkeit sich anbäu- fen sehen. HRümdegen instillstehenden Gesellschaften
hiudet man bäusiger die negative Vermehrung. In
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