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rbume eines Volks an gewisse bestimmte Grölsen hal. teni kann, indels es nur sehr unsichere Data sind, Worauf sich der Nutzungsanschlag gründet.— Unter den Schriftstellern, welche es zuerst versucht baben, das jährliche Einkommen einer Nation zu be- rechnen, verdient der berühmte Arthur Voung vor- zügliche Erwäbnung.(S. dessen Reisen durch Frank- reich u. Italien, Th. 2. Kap. 16.) Alles, was dieser scharfsinnige Schrifisteller an der angeführten Stelle in Beziehung auf den Ertrag des Ackerbaues in Frank- reich zu thun versucht hat, wird in der Folge viel- leicht auch in Beziehung auf den Ertrag der Manu— lakturen, des Handels u. s. W. geschehen; falls wir nur überbaupt annehmen, dass sich die Ststistik im- wer mebhr und mehr vervollkommt). Dazu lälst Sich hoffen, dals man es in Rechnungen dieser Art zu derselben Genauigkeit bringen werde, welche man in andern findet, dieé einen Gegenstand der Sta- zistik ausmachen. Um meiné Leser biervon zu über⸗ geugen, könnte ich méehrere Beispiele anführen, wie z. B. die Volkszählungen, die Ausmessungen des plächeninhalts eines Landeés u. s. w. Alle diese Ge- genstäande schienen noch vor bundert Jabren unauf- osbare Prohleme zu seyn, und gegenwärtig sind sie beinahe ein Spiel für den Statistiker geworden.
* 80 kann in einer kapitalreichen Gesellschaft der Pri-
vatmann eines seiner dringendsten Bedürfnisse, das einer Wohnung, viel leichter befriedigen, als in einer Lapitalarmen. Der Leser wird sich erinnern, was ich an einem andern Orte(§. 145.) über diesen Ge- genstand gesagt habe.— Ferner giebt es eine Menge
ich auch in den Annalen der Preussis chen die mir durch die Güte des Herrn Prof. eine ähnliche Berechnung des
So eben kinde Staatswürthschaft, Yacob mitgetheilt worden sind, National ein kommens des Preuls. Staats(. Jahrgang 1804. St. I. u. 2: vom berühmten Hrn, C. R. Krug in Berlin. Sehr schätzenswerth sind immer solche Beiträge lür die Statistik; doch Können sie nur alsdann erst ihren v ollen Nutzen leisten, venn der allgemeine Begriff von Nationalein kommen, National-
5. Ww. genau bestimmt ist, und wenn folglich bey
Staat vor-
reichthum u qder Anwendung dieses Betzrilfs auf einen einzelnen zugsweise diefenigen Data erwogen und zusammengestellt werden,
die man als Wwesentlich zur Schätzung vom Nationalreichthume
betrachten muls. Eine genauere Prüfung jenes in jedem Falle höchst interessanien
Aufsatzes behalte ich mir nach meiner Rückkehr nach Moskya vor.


