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uns davon überzeugt, dass er auch alle Handar-
beiten des Ackerbaues, sie mögen einen Namen
haben, welchen sie wollen, as dem Grunde verstehen müsse. Denn ohne dies ist er nicht im Stande, Raum und Zeit gehörig zu schätzen, er wird in seinen Anordnungen Fehler machen, welche ihn um den Credit der Untergebenen bringen, wodurch natürlich viel für ihn verloren geht. Aus diesem Grunde ist es denn selhst nöthig, dass der Landwirth Kenntnisse von den-
jenigen Handwerken besitze, welche mit dem
empirischen Ackerbau oft in Berührung Eonimen, und diese sind 2. B. das Stellmacher- und Schmie- de-Handwerk.— Der Landvwirth soll wenigstens selbst die Holzarbeit an einem Pfluge machen können.— Das unbedingte Vertrauen der Un- tergebenen zum Wirthschafts-Aufseher ist sehr viel werth, durch dergleichen Dinge, kann er es aber gröftentheils erwerben. Der rohe und ungebildete Mensch legt einen grolsen Werth auf jene Fertigkeiten, und er hat nicht Unrecht darin. Für den gebildeten Mann ist es ebenfalls nützlich, weil er eine grössere Behülslichkeit da- durch erlangt, welche ihm dann aber zugleich mehr Selbstvertrauen einflsöst.
Es würde nicht zu viel seyn, wenn die Land- wirthschafts-Bellissenen atoel Jahre lang in der Lehranstalt blieben; denn es ist unmöglich in einem Jahre alle dasjenige vorzutragen, was zu


