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—— 475⁵ Es kömmt vor allem darauf an, den wahren Sinn der Streitfrage festzusetzen.
Unter einer großen Wirthschaft auf gutem Boden verstehe ich eine solche, die mehr Land umfaßt, als nöthig ist, um eine Bauernfamilie nebst zwey oder drey Domestiken beiderley Geschlechtes an⸗ ständig zu nähren und zu beschäftigen. Dieser Regel nach gehört jede Wirthschaft, die 50 und mehr Hek⸗ tare begreift, unter die großen.
Eben so nothwendig ist es, den Sinn der Nütz⸗ lichkeit, oder der Unnützlichkeit jener großen Pachthöfe zu bestimmen. Ist die Rede von ihrem Einflusse auf die Population, die Cultur, die Macht und den Reich— thum in Anwendung auf den Staat selbst, welches doch wohl der Hauptzweck bey der Frage seyn sollte, so kann ich nicht anders, als mich offenbar gegen die gro⸗ ßen Wirthschaften erklären. Will man aber, daß die mehr ausgedehnten Wirthschaften vortheilhafter für die einzelnen Personen sind, die sie betreiben, als die klei— nen, so haben die Behaupter dieser Meinung unstreitig Recht; nur müssen sie mir zugeben, daß dieser Privat—⸗ nutzen einiger Bürger dem Staate überhaupt nachthei— lig sey. Dieses letztere wäre also das, was wir hier zu untersuchen haben, und wir stellen zur Begründung unserer Meinung folgende nicht zu bestreitende Grund⸗ sätze auf.
IJ. Ein zahlreiches arbeitsames Volk in einem Lande, das zu allen seinen Be— dürf⸗


