Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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Nur aus dem Mangel philosophischer Ansicht kann also die Darstellung eines wahren Staats-Finanz⸗Desizits im gewöhnlichen Sinne dieses Worts fließen.

Im rein philosophischen Sinne ist aber, so lange der Staat existirt, nur ein temporelles Defizit möglich, das je nach dessen Grade in der Zeit verschieden ist.

Allerdings kann die Staats⸗-Finanz-Verwaltung in den Fall kommen, übernommene Zeit-Verbindlichkeit nicht in der Zeit erfüllen zu können; aber dieß kann nur die Ver⸗ spätung dieser Erküllung nöthig machen, also auch au- torisiren; nie ihre Aufhebung, ihre Vernichtung.

Der Staats⸗Finanz-Wirth wird dann mit Weisheit die Gegenstände der Staats⸗-Finanz⸗Konsumzion sondern und abtheilen, je nach dem Grade ihres Einflusses auf Nazional⸗ Wohl, also Staats⸗Erhaltung. Er wird zu Bestreitung der dringendsten, z. B. der Besoldung der Staats-Diener, der Zinsen-Zahlung u. s. w. der Nazion jedes augenblickliche Opfer anmuthen, das ohne die Vernichtung der Nazional⸗ Produkzion, des Fortschritts der Industrie, ertragbar ist; er wird die minder dringenden verspäten, aber sicher stel⸗ len. Er wird dadurch, und durch die damit verbunde ne unerläßliche offne Darstellung, die Nazion über ihre Lage, über die Aussicht zum heitern Lebens-Genuß, zum ungehemm ten Fortschritt, zum Reichthum, so wie die Staats⸗Glaubi⸗ ger über die Sicherheit ihres Eigenthums beruhigen; aber er wird nicht durch Darstellung eines unphilosophischen Ab schnitts in der ewig rollenden Staats⸗Finanz Produkzion und Konsumzion die Nazion entmuthen, die Staats-Gläubi⸗ ger zur Verzweiflung treiben, und den Staats-Kredit, und damit den Staat selbst, an den Rand eines Abgrunds drän⸗

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