Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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Ganz anders verhält sichs beim Kaufmanne. Die Un gewißheit seiner Produkzion macht es dem rechtlichen und besonnenen Kaufmanne räthlich, nöthig und möglich, zu bestimmten Zeit-Punkten sein Vermögen zu untersuchen, seine Bücher zu schließen, seine Bilanz zu ziehen. Dieß allein kann ihn aufklären: welcher gewisse lebendige Kapital-Stoff zu seiner Disposizion stehe? Wie er also für die Zukunft seine Geschäfte, seine Wagschaften einzurichten habe? Ob er eine ihm sich darbietende Spekulazion unternehmen könne und sol le? u. s. w.

Anders die Staats-Finanz-Verwaltung. Ihr Fond zur mittelbaren Produkzion besteht im Nazional-Vermögen. Nur dessen Masse, nur dessen Wachsthum oder Abnahme ist der Regulator ihrer Konsumzion. Diesen Regulator muß sie aber stets in ihrer Gewalt und Leitung haben. Er hangt nicht an fernen Zeit Wiederholungen.

Die Präzision und Klarheit der kaufmännischen Rechnungs-Weise hat indeß die Staats-Finanz-Verwaltun gen verführt, sie für anwendbar im Staats-Finanz⸗Wesen zu halten; sie haben nicht beachtet, daß der Geist derselben durchaus verschieden ist.

Eben deswegen wird ein Kaufmann nie ein guter Staats Finanz-Verwalter seyn. Sein auf bestimmte Zeitmaaße ein geengter Blick wird sich nie zu höheren, den Ring der Dauer des Fortschreitens, der sinnbildlichen Ewigkeit, um fassenden Ansichten erheben. Das hat unter andern Neckers berühmtes Beyspiel beurkundet.

Durch sein berüchtigtes Compte rendu ängstete er die Razion mit dem Anblick eines augenblicklichen Defizits von 70 Millionen, und in dem Augenblicke da er diese Rechnung ab schloß, waren diese nämlichen 70 Millionen nicht nur in den

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