Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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1 Lebensgg 6 Wrdahin uf n Idee 858 fahrl ichen Abschnitts im Rnse Staats- Finanz Wesen sich fest gesezt hat. 490.

Whag; 460 253 · diese. Bt von hudch i ö digkeit 9465 Abschlusses, scheint der Pertenuns

des wesentlichen Unterschieds zwischen der Staats⸗-Finanz⸗ gegen dh und Privat⸗Produkzion und Konsumzion herzurühren.

Der Privatmann darf und kann nur konsumiren, was er den zu produziren vermag. Die Staats-Finanz-Verwaltung iss der luuh muß produziren, was sie nach Nazional⸗Oekonomisti⸗ Fanz In schen Grundsäzen konsumiren muß. Zwischen beyden die Nunseth existirt also gar kein Vergleichs-Prinzip(Z. 37.). solche hath Je näher der Staats-Finanz-Verwaltung die Ansicht: ehnte Buulz daß sie mehr oder weniger produzirt, als sie konsumiren muß; dieser Inga desto besser. assen; dem siz Gewährt ihr diese Uebersicht das Resultat, daß sie mehr aus seinen produzirt als sie konsumirt, so erspart sie der Nazion eine un 5 Nechnumgi nöthige Entziehung des Nazional-Eigenthums.

Gewährt sie ihr das entgegengesezte Resultat, daß giebt da A sie nämlich mehr konsumirt, als produzirt; so kann sie n Gelber uft nicht zeitig genug diese Lücke ergänzen; sie kommt außerdem und Silln in den Fall, durch deren fortschreitende Erweiterung entweder rüfung& ber Nazion auf einmal eine größre Vermögens-Porzion

entziehen zu müssen, als der Nazional-Wohlstand erlaubt, u3 Lule oder diese Lücke durch eine dem Nazional-Wohle gleich schäd wushen Nun liche Vorhineinverzehrun durch das Kredit System W 05 auszufüllen. Min. 2. 25355. ö

Die Staats-Finanz⸗Konsum zion steht nie still; wie 1 gehih kann die Staats-Finanz- Produkzion still stehen? Wie

1 läßt sich bey ihr ein wiederkehrender Abschnitt denken? shußihn/

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