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— 1 Lebensgg———— 6—— Wrdahin uf n Idee 858 fahrl ichen Abschnitts im Rnse Staats- Finanz Wesen sich fest gesezt hat. 490.
Whag; 460 253 · diese. Bt von hudch i ö digkeit 9465 Abschlusses, scheint— der Pertenuns
des wesentlichen Unterschieds zwischen der Staats⸗-Finanz⸗ gegen dh und Privat⸗Produkzion und Konsumzion herzurühren.
Der Privatmann darf und kann nur konsumiren, was er den zu produziren vermag. Die Staats-Finanz-Verwaltung iss der luuh muß produziren, was sie nach Nazional⸗Oekonomisti⸗ Fanz In schen Grundsäzen konsumiren muß. Zwischen beyden die Nunseth existirt also gar kein Vergleichs-Prinzip(Z. 37.). solche hath Je näher der Staats-Finanz-Verwaltung die Ansicht: ehnte Buulz daß sie mehr oder weniger produzirt, als sie konsumiren muß; dieser Inga desto besser. assen; dem siz Gewährt ihr diese Uebersicht das Resultat, daß sie mehr aus seinen produzirt als sie konsumirt, so erspart sie der Nazion eine un— 5 Nechnumgi nöthige Entziehung des Nazional-Eigenthums.
Gewährt sie ihr das entgegengesezte Resultat, daß giebt da A sie nämlich mehr konsumirt, als produzirt; so kann sie n Gelber uft nicht zeitig genug diese Lücke ergänzen; sie kommt außerdem und Silln in den Fall, durch deren fortschreitende Erweiterung entweder rüfung& ber Nazion auf einmal eine größre Vermögens-Porzion
entziehen zu müssen, als der Nazional-Wohlstand erlaubt, u3 Lule oder diese Lücke durch eine dem Nazional-Wohle gleich schäd— wushen Nun liche Vorhineinverzehrun„ durch das Kredit System W 05 auszufüllen. Min. 2. 25355. ö
Die Staats-Finanz⸗Konsum zion steht nie still; wie 1 gehih kann die Staats-Finanz- Produkzion still stehen? Wie
1 läßt sich bey ihr ein wiederkehrender Abschnitt denken? shußihn/
* DIDD‚D‚D‚‚‚D‚‚‚‚‚t‚..‚.——.——.— ö *— 9 9—9—9ꝗ——.———— D RaA...e 2———


