Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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nicht das in dem Besize und der Gewahrsame eines ein zelnen Nazional-Gliedes bereits befindliche Vermögen, durch unmittelbare Entreißung desselben, verringere.

Die Wichtigkeit dieses Grundsazes liegt, außer der mit dem Nazional-Oekonomie-Prinzip zusammenstoßenden Widrigkeit der Sensazion, auch in der außerdem sich erhöhenden Schwie rigkeit: das Total des Nazional-Vermögens zu ergrün den. Denn gerade jene unmittelbare Entreißung und Min derung, muß das Nazional-Glied reizen, das Vermögen zu verbergen; und zwar mit doppeltem Verluste für den Na⸗ zional-Oekonomie-Zweck; denn durch diese Verheimlichung, wird auf der Einen Seite der Fortschritt der Produkzion ge hemmt, der nur durch Tausch der Produktif-Kräste und des Produkt-Stoffs befördert werden kann, und auf der andern Seite der Staats⸗-Finanz-Wirthschaftlichen Produkzion, ihre einzige sichre Basis, nämlich: die Kenntniß der Total Masse des Nazional-Vermögens, entzogen.

35.

Unphilosophisch ist aber die Allgemeine Frage: den wievielsten Theil des Nazional-Vermögens die Staats Finanz⸗-Wirthschaft centralisiren dürfe? Obgleich in diesem Dürfen: entweder das Prinzip der Nazional-Oekononomie, oder ein allen Staats-Zweck vernichtendes Despozie-Prin⸗ zip liegen muß. Bekanntlich haben Vauban und andere, je nes Problem bald auf eine humane, bald auf teine alle Grund Begriffe des Staats-Vereins entwurzelnde Weise beantwor tet. Nicht rein arithmetisch läßt sich nach der Masse des Nazional-Vermögens, der Staats-Antheil an demselben be stimmen.

Diese Bestimmung muß von den Grundsäzen ausgehen, welche die Nazional-Oekonomie einem ökonomistisch organisir