Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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dem obersten Prinzip der gesammten Staats⸗Haushaltung

angemessene Weise aus dem Nazional-Vermögen zu gen

tralisiren, also zu sammlen; dann wie es zu verwalten,

und zu vertheilen sey. ö 7.

Nach diesem Begriffe der Staats- Finanz⸗ Wirthschaft zerfällt sie am natürlichsten, gleich der allgemeinern Operazion der Menschheit, in zwey Haupt-⸗Bestandtheile, nämlich: Pro dukzion und Konsumzion.

8.

Die Sammlung des zu Erhaltung und Bewahrung des Staats-Vereins erforderlichen Vermögens, ist die Staats- Finanz- Produkzion. Die Verwendung und Verthei lung dieses gesammelten Vermögens, ist die Staats-Finanz⸗ Konsumzion.

Die klare Abtheilung und Sonderung dieser Bestand theile ist, wie die Folge zeigen wird, in der ganzen Staats⸗ Finanz⸗Wirthschaftslehre, sowohl was Materie als Form betrift, von größter Bedeutung.

ö 9.

Produkzion und Konsumzion, dieß ist also der Inbegriff der Staats-Finanz-Wirthschaft.

Beide sind wesentliche, aber beide gänzlich a b⸗ gesonderte Theile derselben.

Nur auf diese gänzliche Isolirung und Abson derung kann ein Nazional-Oekonomistisches Staats⸗Fi nanz⸗Wirthschafts System gebaut werden.

10.

Die Staats-Finanz-Wirthschafts⸗Kunde selbst theilt

sich in ihre zwey wesentlichen Bestandtheile, in