Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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Said&.

In dem Systeme der Nazional⸗Oekonomie(zten B.) sind im Allgemeinen die Hauptzüge angedeutet, nach welchen, so wie jeder Zweig der Staats-Haushaltung, also auch die Staats-Finanz-Wirthschaft nicht or ganisirt seyn darf, wenn sie deren Prinzip: Bewah⸗ rung und Erhöhung des Nazional-Vermögens, des Nazional-Wohlstands, des Lebens⸗ Genusses nicht verlezen soll.

Die durch Europas Umwälzungen begünstigte Tendenz des Zeit⸗ Geists hat den Verfasser zu dem Versuche eines speziellen Entwurfs bewogen: wie die Staats⸗Finanz⸗-Wirthschaft in Materie und Form je⸗ nem Systeme gemäß zu organisiren sey?

Nicht ist es falsche Bescheidenheit, wenn der Ver⸗ fasser diesen Entwurf Versuch nennt; wohl aber schiene es ihm Anmaßung: seine Ansichten für et⸗ was Höheres zu verkünden, in einer Wissenschaft, wel⸗ che in der gesammten Staatshaushaltungs-Kunde die umfassendste, verwickelteste, schwierigste, so wie für das Wohl der bürgerlichen Gesellschaften die wichtigste ist, und eben deswegen so mannigfaltige Irrthümer und Mißgriffe geboren hat.

Wenn schon praktisches Geschäftsleben den Verf. befähigt hat, die Resultate der Meditazion zu berichti⸗ gen, wenn schon dieser Versuch nur eigne Ansichten, nur die Frucht eignen Nachdenkens enthält, also arm ist an litterarischen Netizen, an Beziehungen auf das was andre in dieser Wissenschaft und zwar in großen Massen vorgearbeitet haben,(dessen Kennt⸗