Teil eines Werkes 
3 (1808) Die Nazional-Oekonomie. 3
Entstehung
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üen 0 Staatsbürger schuldig; sie ist zu Erhaltung des Staats noth

3 wendig; sie ist also Staat saufwand.

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iri Als indirekte Auflage ist aber die Bezahlung der Justizpflege gänzlich unvereinbar mit dem Nazional-Oekono mieprinzip.

Stäͤrke,

lleichtett, 285

9a selbt Das sicherste Mittel zu Vervollkommung dieses Theils

n, asso der Gesezgebung ist die Bildung der Nazion, die Aufklä⸗

en Auf⸗ rung über Rechte und Pflichten. Dadurch wird der Wir

den Ma⸗ kungskreis der Justizverwaltung wohlthätig eingeschränkt.

60 In Dänemark, dessen Regierung sich durch Beobach

tung der Nazional-Oekonomiegeseze vorzüglich auszeichnet,

7 P hat man durch die angeordnete Vergleichskommission einen

duhe Versuch zu Verminderung der Prozesse gemacht, der dem Na⸗

r MW zionalwohl sehr zuträglich ist.

4 Aus den neulich bekannt gemachten authentischen Listen über die Geschäfte dieser Vergleichskommission gehen sehr er

unrahit freuliche Resultate hervor. In den sieben Jahren von 1797

nng bis 1803. wurden bey den sämintlichen Vergleichskommissio nen in Dänemark und Norwegen überhaupt 326,060 Sachen vorgenommen, und von diesen, 205,66 Sachen verglichen,

Ihizet oder gehoben, 9,821 ausgesezt, bis zu näherer Aufklärung,

st den und 93,890 an die Gerichte verwiesen, von welchen jedoch nur 23,165 Sachen würklich zur Verhandlung kamen. Folg lich ist unter 14 angefangenen Rechtshändeln nur einer zur

a gerichtlichen Verhandlung gekommen, und anstatt, daß

liit Rist nach den bisherigen Erfahrungen die Zahl der abgeurthelten

nͤder de 447 9. Streitigkeiten immer gegen 10, ooo jährlich betrugen, so be⸗

:7 0 SEE. SSSI3 **.8.