Teil eines Werkes 
3 (1808) Die Nazional-Oekonomie. 3
Entstehung
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Dritter Abschnitt.

Nazionalökonomistische Justizgesezgebung und Ver waltung.

628.

Höchst wichtig ist unstreitig der Einfluß der Justizgesez gebung auf den Nazionalwohlstand. Ich habe in der Ab handlung über den Einfluß der Staatsverfassung bemerkt, aus welchen Gründen die richtende Gewalt, bis auf einen ge wissen Punkt, als eine eigene abgesonderte und um abhängige Gewalt bestehen muß.

Ist nun vor allen Dingen diese Unabhängigkeit, dieser freye, ungehemmte Spielraum, durch die Staatsverfassung sicher gestellt, so bedarf es nur einer weisen Gesezgebung um der Justiz ihre Würde, als beschüzsenden Genius des Eigen thums im allgemeinsten Sinne, zu bewirken, dessen Sicher heit die erste Vorbedingung des Nazionalwohlstands ist. Mit dem Fortschritte der Bildung müssen die Bedürfnisse, also die Kollisionen in der Gesellschaft, die mannichfaltigen Er scheinungen der menschlichen Leidenschaften und Gemüthsre gungen, sich nothwendig häufen, also auch die Zahl der Ge genstände der Justizgesezgebung, und die Schwierigkeiten in ihrer Anwendung und in dem Vollzuge. In dieser immer fortschreitenden Masse der menschlichen Erkenntnisse und Be dürfnisse liegt an sich die immer wachsende Zartheit der Gränzlinien des Rechts und Unrechts; die immer zuneh⸗ mende Schwierigkeit, Täuschung von Wahrheit zu sondern, und für das rechte, einen sesten Standpunkt zu finden. Dieß macht denn immer mehr und mehr in der Justizgesez

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