———— SFFFSSSSSSSS————⏑————————
4—
Ein Verein, dessen Existenz von andern Völkern und 0l
deren Regierungen abhängig ist, ist kein Gegenstand der Nazional-Oekonomie. Ihre Geseze heischen unerläßlich ö n einen freyen ungehemmten zu Erfüllung des 0 Prinzips. in Ein abhängiges Volk kann nich für eignen Wohl—⸗ ö V stand existiren; gerade sein prekäres Daseyn muß es stets zum Mittel des Zwecks derjenigen Staaten machen, an deren llit Verfassung sein Daseyn hangt. Alle andre Staaten werden Mut das Streben dieses prekären Vereins nach eigenem Wohl ihn zu hemmen, alle Quellen seines Reichthums ab- und auf sich ö bih zu leiten suchen. In dieser bittweisen Existenz muß jeder Aufflug zum innern Wohl erlahmen. Das Razional⸗Wohl K no läßt sich nur in der Ehrung des Weltbürgerbands finden; eine N Nazion, der es an innrer Kraft gebricht, kann andern Völ⸗ ligen kern diese Ehrfurcht nicht gebieten; sie kann also auch die nli Nazional⸗ Oekonomiegeseze nicht erfüllen, sie kann im Wohl— Ap, stande nicht fortschreiten. Dieser Zustand der Dinge kann omi einem dergleichen einmal existirenden Vereine zweyerley 3.10 Mittel gebieten, um in den Rang Nazional⸗ökonomistischer ö Staaten einzutreten. U Einmal: Ausdehnung bis zu seinen natürlichen ů D Gränzen, wie es Fichte nennt); Okkupazion. Die NVu Moralität dieser Maasregel mag die spekulatife Philosophie N, K beweisen. Ewig wird sie aber wohl in der Ausführung mit Ren ihren Ideen an dem Punkte scheitern, daß der Staat, N der diese Gewaltmaasregel ergriffen hat, jene sogenannte vohh natürliche Gränzen dann nicht überschreiten solle, ing indeß der Macht keine Gränze unnatürlich scheinen wird. 50 M 8 ö Wchg Nin dem geschlossenen Handelsstagte. S. 265. Mll
—2—2—9+..——


