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zoden. 281
Siebenter Abschnitt. ue der dit RNiehz uch t.
§. 262. Bei der bloßen Veranschlagung eines Gutes, wobei ich keine Rücksicht auf die Intellectualität des Bewirthschaf— ters nehmen darf, berechne ich die Zahl des Viehes nach der Quantität des Futters, welches bei den Statt findenden Lokalverhältnissen, und bei dem eingeführten Feldbewirthschaftungssystem, gewounen wird. Anders muß aber der Landwirth, welcher die Wirthschaft eines Gutes auf den möglich höchsten Punkt der Vollkom— menheit bringen will, verfahren; dieser muß zuerst berech⸗ nen, wie viel er Dünger braucht, um seine Felder in
Kraft zu setzen, und um diese Kraft auch zu unterhal—
ten, wenn er aus den Feldern den möglich höchsten Ge— winn ziehet. Weiß er die nöthige Fuderzahl des Dün— gers, dann prüft er nach den Lokalverhältnissen, welche Viehart ihm den größesten unmittelbaren Gewinn bringtz ist er in dieser Hinsicht mit sich im Reinen, so bestimmt er zuerst die Zahl derjenigen Vieharten, die ihm am wenigsten unmittelbaren Gewinn bringen, die er aber doch zur Vollständigkeit seiner Wirthschaft halten muß. Nun berechnet er die von diesem Vieh gewonnene Fuder— zahl und ziehet diese von dem ausgemittelten Dünger— bedarf ab. Die Quantität Dünger, die ihm nun noch Schmalz, Erf. II. A


