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Seite Fünfter Abschnitt.
Ueber den umgang der Guthsbesitzer mit ihren Pächtern und Verwaltern.
leber das in Sachsen übliche Verpachten an die Meistbie⸗ tenden.„.; 96
Unwissende, aus andern Ständen hergekommene Pächter waren vielen Verpächtern die liebsten. 08 Reiche Pächter sind nicht alle Mal gute Landwirthe. 99
Folgen der Verpachtung an die Meistbietenden sowohl für die einzelnen Güther als auch für den Staat. 100 Wie der Verfasser ein Guth verpachten würde. 107 Ueber die Behandlung der Verwalter. i
Sehr oft erntet ein schlechter Verwalter da, wo ein recht⸗ lich gesinnter und geschickter Mann säete.. I6 Ueber die Wahl eines Verwalters.„ 118
Ueber die zweckmäßige Behandlung und Deehu eines Verwalters.. e. 119
Sechster Abschnitt. üeber den Fulrer b a n.
Viehzucht nur allein ist die Basis der vollkommenen Land⸗
wirthschaft. 8* 122 a) Ueber den Kleebau. 9——* 122 b) Ueber den Luzernebau..„133 c) Ueber den Erbsenbau...„. 292157 d) Ueber den Wickenbau.„I40
e) Ueber den Kartoffelbau. · 2 142 1) Ueber den Kohlrübenhau.. 135 8) Ueber den Anban der Runkelrüben. 155


