Seite Dritter Abschnitt.
Ueber die Einrichtung der Wirthschaft gleich nach der Uebernahme.
Es ist nicht gut, zu voreilig mit Entwerfung des Wirth⸗ schaftsplans eines neu übernommenen Landguths zu seyn: q„72
Rathsam ist es, die projectirte Veränderung des Feldbe⸗ stellungssystems nicht schnell einzuführen, sondern meh— rere Jahre hierzu zu bestimmen. 7
Das neue Feldsystem muß, ohne daß das Ganze in Un— ordnung kommt, eine partielle Umänderung nach den Konjuncturen der Zeit erleiden können. 88
Eine freie Bewirthschaftung der Felder ist das BesserG. 81
Vierter Abschnitt. ueber den Umgang des Landwirths mit sei⸗ nen Arbeitern.
Ueber die Wichtigkeit einer zweckmäßigen Behandlung der
Arbeiter. 8 Folgen, wenn der Wirthschaftsdirector die Arbeiter in ihrer
Arbeit nicht beurtheilen kannn. 84 Wenig Lohn, und wenig und schlechtes Essen bringt Scha—
•½½½ fffTTT Des Verfassers Art, seine Untergebenen zu behandeln und
die Folgen dieser Behandlung.. 809 Auch Güte kann Menschen aus der dienenden Klasse ver⸗
derben, Beispiel. ö Des Verfässers Verfahren bei Einführung von etwas Neuem. 94


