I.
Xenophon und Aristoteles.
Es ist in neuerer Zeit ungewöhnlich geworden, bei Unter— suchungen über wirthschaftliche Gegenstände zu den Lehren und Meinungen zurückzugehen, welche in den Schriften der Alten niedergelegt sind. Während die Ideen des Staats und des Rechts, wie sie sich in Plato's, Aristoteles, Ci— cero's Werken ausgesprochen finden, nicht ohne bedeutenden Einfluß auf den heutigen Zustand der Staatswissenschast gewe— sen sind, begnügt man sich bei der Volks- und Staatswirth— schaft mit dem gangbaren Ausspruch, die Wissenschaft beider sey erst Erzeugniß der letzten Jahrhunderte, durch die Ver— wicklung und Ausbildung der europäischen Staats⸗ und Staatenverhältnisse veranlaßt, unser ganzes Gewerbwesen sey den Alten fremd gewesen und daher keine Ausbeute in diesem Fache von ihnen zu gewinnen. Die Unvollkommenheit in der Staatswirthschaft der alten Freistaaten ist nun eben so offen— bar, als der Abstand ihres und des heutigen Volkshaushaltes; die arbeitende Classe war noch schärfer, als im Mittelalter, von dem Genusse des Erworbenen ausgeschlossen, dadurch mußte die Vervollkommnung der Erwerbswege sehr beschränkt seyn, und jenes unnatürliche Verhältniß zwischen den beiden


