Teil eines Werkes 
2: Victors de Riquetti, weyland Marquis von Mirabeau, ... Landwirthschafts-Philosophie, oder Politische Oekonomie der gesammten Land- und Staats-Wirthschaft. 2
Entstehung
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der Ausgaben zur Landwirthschaft. 19

So bald einmal dieses ehrenwerthe und kluge Listige Pratex⸗ Departement gestiftet, und so gescheut besetzet losen Derhn⸗ war, so bald fehlte es auch nicht an scheinba- ten des Mono⸗

8 voliums im ren Gründen, geradehin zu behaupten, daß Getraide⸗Han⸗ das gemeinsame Beste niedrigen Getraide⸗Preis del. erfoderte; und am Ende wurden diese Gründe für entscheidend gehalten: denn eine solche An⸗ stalt macht nothwendig alle Menschen arm. Da nun arme Leute auch leben müssen; so müssen sie wohlfeil zu leben haben. Nichts in der Welt könnte billiger seyn, wenn es nur ihr Nuz⸗ zen wäre. Vermöge eines hieraus nothwen dig folgenden Schlusses mußte nun die Concur⸗ renz gehemmt werden: denn, sagt man, ob die Ausländer gleich nicht viel an Bettler verkau fen können; so sind sie doch, da sie Geld haben, bedacht, desto mehr Nutzen von den Vettlern zu ziehen. Es ist da, denken sie, ein Land, wo das Getraide gezwungener Weise wohlfeil ver kaufet wird, und wo es folglich nur arme Lente giebt, die es kaufen. Diesen also müssen wir

2 ihre

itzt noch kein ander Land bekannt worden, wo sich die Regierung angemaaßt hätte, dem Eigen thü mer der Grundfüücke hierüber gesetzliche Vorschrif⸗ ten machen und aufdringen zu wollen; und so weit ist also, meines Wissens, die Tyranney des Desyo⸗ tismus in diesem Stücke noch nirgend gegangen, wie in Frankreich seit des monopoliensüchtigen Klein Krämers Colbert Finanz⸗Minister- Amt unter der Regierung der drey letzten Ludwige Was aber den Handel mit Getraid anlangt, so ist lei⸗ der! ganz Europa mit den widersinnigen Grillen ie⸗ nes Klein⸗Krämers angesteckt worden, und hat durch sein unkluges Beyspiel so gar die Mächte der Barbarey mit dem Unsinn angesteckt, daß sie den Ausländern die Erlaubniß, Getraid in ihren Häfen zu laden, zur Begünstigung anrechnen, und sich diese Begünstigung theuer bezahlen lassen. U.