Teil eines Werkes 
2: Victors de Riquetti, weyland Marquis von Mirabeau, ... Landwirthschafts-Philosophie, oder Politische Oekonomie der gesammten Land- und Staats-Wirthschaft. 2
Entstehung
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der Ausgaben zur Landwirthschaft. 1 Beziehung auf die Menschheit, der physische Ge⸗

genstand dieses erhabnen Gesetzes? Die Lands

wirthschaft.

Es haben alle Artikel der Landwirthschaft, so wie alle diejenigen, die mit ihr in Beziehung stehen, um so mehr einen nothwendigen und un bedingten Zusammenhang mit einander, weil die Landwirthschaft selbst zu der wesentlichen Ord nung der Ursachen gehört, wodurch die Erhal⸗ tung und Fortdauer der menschlichen Gesellschaft gesichert wird. Das Verfahren der Menschen bey der Leitung und den Geschäfften der Land wirthschaft leidet schlechterdings keine Art von willkührlicher Handlung: alle Entschließungen derer, die damit beschäfftiget sind, dürfen nichts andres seyn, als Anschlöge, die einzig und allein von der Natur abhängen, dieß heißt, solche, die vom recht verständenen Interesse an⸗ gegeben sind. Die Natur der Dinge weist von selbst dem Landwirthe das Verfahren an, bey mi. er in Hinsicht auf den Profit, als seinen

nzigen Zweck, am meisten intereßiret ist.

An diese Gesetze muß alle oberherrliche Di rection auf das strengste gebunden seyn, indem diese Gesetze verbindlicher und unbedingter sind,

als die Gesetze der Direction selbst: denn ohne

vorläufige Beobachtung dieser Grund-Gesetze würde alle Direction in Unordnung und Unge

bühr ausarten. Mit einem Wort, eins von

beiden: wenn sich die Regierung ins Landwirth⸗ schafts⸗Wesen mischen wi ill; so thut sie es ent⸗ weder, um dasselbe nach den Gesetzen der Na tur zu leiten; in diesem Falle befaßt sie sich mit einer Sorge, die ganz überflüßig ist, und gar leicht schädlich werden kann; überflüßig, sage ich, in so fern, daß die Geschäffte, wenn

sie