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Verhältn. der Ausg. zur Bevölkerung. 461
„Das gewöhnliche Tagelohn des gemeinen „Hand-Arbeiters hat zu allen Zeiten so ziemlich „den zwanzigsten Theil von dem Preis eines „französischen Malters Weizen, nach Mittel— „Jahren geschätzt, betragen. Wenn nun der „gangbare Preis des Malters Weizen von 240 „Pfunden am Gewicht auf 10 Franken an Mün⸗ „ze steht; so beträgt das Lohn des Hand-Arbei⸗ „ters 10 Sols auf den Tag, und die Summe „aufs ganze Jahr etwan 130 Franken. Ver— „zehrt nun ein solcher Arbeitsmann mit den „Seinigen das Jahr über zwölf Malter Mang— „Korn(von halb Weizen und halb Roggen); „so wird sein Aufgang an Getraide 100 Franken „ausmachen, und es bleiben ihm zu Bestreitung „seiner übrigen Bedürfnisse nicht mehr als 30 „Franken. Stünde aber der gangbare Preis „des Weizens auf 30 Franken; so würde der „Hand-Arbeiter jährlich 395 Franken verdie— „nen, und sein Aufgang an Getraide 300 „Franken ausmachen. Er würde alsdann zu »seinen andern Bedürfnissen 90 Franken übrig „behalten; also drey mal so viel, als im erstern Wir sehen Tag vor Tag, ohne nach „der Ursache forschen zu wollen, daß das ge— „meine Volk aus den Provinzen, wo das Ge— »traide im Unwerth und niedrigem Preise steht, „auswandert, da es hingegen schaarenweise „nach den Orten und Gegenden läuft, wo der „Lebens-Unterhalt theurer ist. Ist es möglich, „daß so einfache, von der Erfahrung unter— „stützte Gründe den Berechnungen der subalter— „nen Staats-Verwalter entgangen sind, die „unter dem Vorwande der Getraide-Policey „dem Volk und dem Staat einen guten Diensi „zu thun meynen, wenn sie in den Provinzen
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