Teil eines Werkes 
1 (1821) Grundsätze der Gemeinheits-Theilung, oder der Theilung gemeinschaftlicher Land-Nutzungen, als der Acker-, Wald- und Angerweide, der Sonderung vermengt liegender Äcker, und daher nöthiger Schätzung des Ertrages und des Werths solcher Grundstücke, nebst den Principien zur Ablösung und Aufhebung aller auf dem Landbau haftenden Belastungen und Dienstbarkeits-Rechte. 1
Entstehung
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D o rI de.

IRe⸗ Gewerbe, bei welchem ein Inbegriff von verschiedenen Sachen in Bearbeitung genommen wird, die ein Verhältniß zu einander haben, erfordert ohne Zweifel eine grö ßere Sorgfalt und mehr Uebersicht, als ein solches, wo der Gegenstand der Bearbeitung nur ein einfacher, und immer derselbe, Stoff ist. Landwirthschaft aber setzt immer einen solchen Inbegriff von verschiedenartigen Dingen voraus, von denen das eine seine Wirkung auf das andere äußert, nach Maasgabe der Güte und Größe der Bestandtheile eines je⸗ den, dergestalt, daß sie sich gegenseitig in ihren Wirkungen unterstützen, und in Absicht auf das Resuitat als ein Ganzes erscheinen, das seinen Bestand in der Regel in und durch sich selbst hat. Diese Haupteigenschaft des landwirthschaftlichen Gewerbes ist es nun, welche bei Wahrnehmung seiner Interessen so besonders hervor tritt, vorzüglich alsdann, wenn bestehende Einrichtungen, lange verjährte Gewohnheiten und eingeschlichene Misbräuche aufgehoben, und bessere Einrichtungen getroffen werden sollen, welches immer unter Auf⸗ losung aller bestehenden Besitzverhältniße geschehen muß Ein altes einfaches Gebäude ab zubrechen, und ein neues, eben so einfaches an dessen Stelle zu setzen, ist ohne Zweifel leichter, als eine sehr zusammengesetzte Maschine auseinander zu nehmen, und sie ohne Tadel erneuet wieder herzustellen. Es gehöret aus diesen Ursachen zu den schwierigen Auf gaben, die Verhältniße der Landwirthschaften, welche aus einer veralteten, als gemeinschäd⸗ lich anerkannten Einrichtung herstammen, aufzulösen, von neuem wieder einzurichten, und den Uebergang vom Alten zum Neuen weder drückend, noch schädlich zu machen.

Wenn ich beim Entwurf dieser S Schrift von dieser Ansicht und von diesem Gesichts⸗

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